Allgemeine Geschäftsbedingungen von KrautTrotter® – Safaris

§ 1  Tätigkeit als Reisevermittler

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem/der Reisenden und der vom Reisebüro KrautTrotter Safaris erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB vom Reisebüro. Der Geltung etwaiger AGB des/der Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Das Reisebüro bietet dem/der Reisenden Pauschalreisen verschiedener Reiseveranstalter ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler an.

3. Der/die Reisende erteilt durch die Buchung dem Reisebüro den Vermittlungsauftrag. Das Reisebüro nimmt den Vermittlungsauftrag des/der Reisenden in Textform (z. B. per Email/Kontaktformular), schriftlich (z. B. postalisch, per Fax) oder (fern)-mündlich an.

4. Für den vom Reisebüro vermittelten Reisevertrag zwischen dem/der Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter sind allein die AGB des jeweiligen Veranstalters maßgeblich. Die AGB des jeweiligen Veranstalters werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den/die Teilnehmer/-in ausdrücklich bestätigt werden.

§ 2 Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

1. Mit der Buchung erteilt der/die Reisende dem Reisebüro den rechtsverbindlichen Auftrag, für den/die Reisende/n bei einem bestimmten Reiseveranstalter Reiseleistungen zu vermitteln.

2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des/der Reisenden an den Veranstalter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt das Reisebüro an den Veranstalter. Die Übermittlung durch das Reisebüro stellt keine Annahme des Angebotes des/der Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Veranstalter dar. Der Reiseveranstalter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des/der Reisenden an, erhält der/die Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.

3. Das Reisebüro als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Veranstalter für den/die Reisende/n zu verauslagen. Nachteile des/der Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des/der Reisenden verursacht werden, hat der/die Reisende selbst zu tragen.

4. Rechnungen werden vom Reiseveranstalter gestellt und eingezogen (Direktinkasso). Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin an den Veranstalter zu bezahlen. Das Reisebüro selber nimmt keine Kundengelder an.

5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise werden Reisepreiszahlungen vor Beendigung der Pauschalreise vom Reiseveranstalter nur gefordert und angenommen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem/der Reisenden der Sicherungsschein gem. § 651 w Abs. 3 BGB vor der Zahlung übergeben wurde.

§ 3 Reiseunterlagen

1. Reiseunterlagen werden dem/der Reisenden ausgehändigt, per Post zugestellt oder elektronisch übermittelt. Das Übermittlungsrisiko trägt der/die Reisende.

2. Der/die Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm/ihr durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

§ 4 Umbuchung und Rücktritt

1. Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem/der Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Reiseveranstalter ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den AGB des jeweiligen Veranstalters als Vertragspartner des/der Reisenden. 

2. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt das Reisebüro dem/der Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall. Das Reisebüro selber verkauft keine Versicherungen.

§ 5 Informationspflichten des Reisevermittlers

Soweit das Reisebüro Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt es die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. Das Reisebüro wird dem/der Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

§ 6 Obliegenheitsverpflichtungen des/der Reisenden, Weiterleitung von Mängelanzeigen

1. Das Reisebüro weist den/die Reisende/n ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Veranstalters als Vertragspartner des/der Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den/die Reisende/n im Falle von auftretenden Mängeln der Reiseleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.

2. Sofern der/die Reisende die ihm/ihr hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des/der Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.

3. Mängel der Vermittlungsleistung vom Reisebüro hat der/die Reisende unverzüglich anzuzeigen und dem Reisebüro -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

4. Das Reisebüro gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des/der Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. Das Reisebüro hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des/der Reisenden in Kenntnis zu setzen.

§ 7 Haftung vom Reisebüro

1. Das Reisebüro haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Pandemien, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste des Reisebüros beeinträchtigt werden.

2. Das Reisebüro haftet ferner nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den/die Reisende/n versendet werden oder ausgehändigt worden sind. 

3. Das Reisebüro haftet auch nicht für die von dem jeweiligen Veranstalter gemachten Angaben zu der gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Veranstalters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.

4. Das Reisebüro haftet außerdem nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Veranstalter, sondern nur dafür, dass die Vermittlungsleistungen des Reisebüros mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden.

5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse lassen eine etwaige eigene Haftung des Reisebüros als Vermittler aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlungspflichten unberührt, z.B. wenn dem Reisebüro fehlerhafte Angaben oder die fehlende Verfügbarkeit von Reiseleistungen bekannt waren oder bei Anwendung handelsüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten.

6. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung vom Reisebüro unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.

7. Im Übrigen haftet das Reisebüro für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Das Reisebüro haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet das Reisebüro nicht.

8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Reisebüro betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung vom Reisebüro ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Datenschutz

1. Das Reisebüro ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des/der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten des/der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. 

2. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des/der Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass das Reisebüro nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der/die Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

3. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber dem Reisebüro hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte: 

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

4. Der/die Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an KrautTrotter Safaris, Surenkamp 18, 48493 Wettringen, Deutschland, Tel. 02557-928841, info@krauttrotter.de wenden.        

§ 9 Streitbeilegungsverfahren  vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle   

Das Reisebüro ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

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